Eine effektive Zusammenarbeit einzelner Behörden und Institutionen setzt die Übermittlung von Erkenntnissen über persönliche und sachliche Verhältnisse der Tatbeteiligten (Störer und Opfer) oder auch von Tatbetroffenen (z.B. Kindern oder Dritten) an andere Stellen voraus.
Gerade für die Informationsübermittlung in Fallkonferenzen und für die Zusammenarbeit mit Dritten ist der Datenaustausch der beteiligten Stellen für eine effektive Aufgabenerfüllung von grundlegender Bedeutung.
In der Projektgruppe werden die Übermittlungsvoraussetzungen und Möglichkeiten erhoben und zusammengefasst.